Der Ablauf

Viele Menschen wissen gar nicht, was nach einem Unfall zu tun ist und schon gar nicht, wie der weitere Ablauf der Prozedur ist, um seine Ansprüche geltend zu machen, sodass der Schaden schnell behoben wird. Wie auch, man hat ja nicht oft einen Unfall. Hier erkläre ich kurz und knapp, wie der Ablauf tatsächlich ist.



Was tun nach einem Unfall

  • Ruhe bewahren
  • Die Polizei kontaktieren
  • Falls Personen schmerzen haben, auch die Feuerwehr anufen
  • Unfallstelle absichern
  • Wenn möglich, Fotos mit dem Handy machen von der Unfallstelle
  • Den Polizeibericht (Unfallmitteilung) fordern



Der Weg zum Gutachter

  • Du bist nicht Schuld an dem Unfall? Dann ruf mich an und vereinbare einen Termin (außer beim Online Gutachten)
  • Ich nehme den Schaden an deinem Fahrzeug auf und berate Dich
  • Ich erstelle ein gerichtfestes Gutachten über dein Fahrzeug und dem enstandenen Schaden
  • Ich schicke das Gutachten an deinen Anwalt oder an die gegnerische Versicherung
  • Du erhältst natürlich auch ein Exemplar
  • Sofern kein Anwalt eingeschaltet ist, musst du dich selber um die Kommunitkation mit der Versicherung kümmern und Fristen setzen (daher empfehle ich immer einen Anwalt, denn auch seine Kosten werden von der Versicherung bezahlt und er kümmert sich um alles)
  • Dir enstehen keine Kosten für das Gutachten, denn meine Kosten zahlt die Versicherung



Ratschlag

Bei jedem unverschuldeten Unfall empfehle ich einen Rechtsbeistand (Anwalt). Denn er kennt sich mit jeder Rechtslage aus und kann Fristen setzen, sodass die Versicherung gezwungen ist, schnell zu handeln und sich nicht Zeit lässt. Wie oben bereits erwähnt, werden auch seine Kosten von der Versicherung getragen und Dir enstehen keine Kosten und bietet Dir nur vorteile. Als Gutachter darf ich dich rechtlich nicht beraten und auch nicht in deinem Namen bei der Versicherung forderungen stellen. Das darfst nur du oder eben dein Anwalt. Da der Anwalt eine juristiche Person ist und dein Interessen vertritt und dein Recht geltend macht, ist er die richtige Wahl. Doch die Entscheidung liegt bei dir. Ausgenommen bei Online Gutachten, diese werden nur mit Anwalt bearbeitet.




Die Abrechnung

Du hast die Wahl, wie Abgerechnet werden soll.

Wird der Wagen in einer Werkstatt repariert, so erhält die Werkstatt von mir ein Exemplar des Gutachtens mit der Kalkulation. Diese rechnet das mit der Versicherung ab.

Möchtest du den Wagen lieber selber reparieren oder auch so belassen, hast du die Möglichkeit, „fiktiv“ abzurechnen. Heißt, du bekommst den Betrag Netto (ohne MwSt) ausgezahlt. Dann steht es dir frei, ob du den Wagen reparieren lässt oder nicht. Lässt du den Wagen doch irgendwann reparieren, lass es mich wissen und ich erstelle dir danach eine Reparaturbestätigung für die Versicherung (sofern der Schaden auch tatsächlich in vollem Umfang beseitigt wurde). Denn dann erhältst du den Nutzungsausfall in der Höhe, die ich im Gutachten beziffert habe. Bedenke aber, hast du in der zwischenzeit einen weiteren Unfall an der selben Stelle, wird nur ein Gutachten in der Höhe der Schadenausweitung erstellt. Der bereits gezahlte Schaden, wird nicht nochmals bezahlt, sofern dieser nicht behoben wurde. Erst nach der Reparaturbestätigung oder einer Reparaturrechnung, wird in voller Höhe bezahlt. Ist ja auch logisch, man kann einen Schaden nicht zweimal abrechnen.